Blatt 65

Die Accidentien oder ungewissen Einkünfte der Pfarrer, wie beispielsweise die Stolgebühren für seine pfarramtlichen Amtshandlungen (Taufen, Trauungen, etc.), die Abgaben bei Sterbefällen oder bei der Einsegnung von Wöchnerinnen variierten von Ort zu Ort und trugen dazu bei, dass eine Pfarre eher als attraktive oder als mühevolle Arbeitsstätte galt. In Barnstorf trafen sich am 3. April 1773 die Visitatoren der Kirchengemeinde, Superintendent Meyer und Landkommissar Schüler, mit Pfarrer Röver, dem Schulmeister Curds sowie einigen Kirchenvorstehern und Gemeindemitgliedern, um das Corpus Bonorum zu korrigieren. Hierbei wurden auch die Accidentien des Pfarrers und des Lehrers vorgelesen, von der Gemeinde anerkannt und im revidierten Corpus Bonorum vermerkt, um künftigen Unstimmigkeiten vorzubeugen.