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Verwaltungsstrukturen
Das Fürstentum Wolfenbüttel war im 18. Jahrhundert in Ämter untergliedert, denen neben den Verwaltungsaufgaben auch die Gerichtsbarkeit in unterer Instanz zukam. Für die Untergliederung der damals noch nicht vom Staat getrennten evangelisch-lutherischen Kirche des Fürstentums bestanden unter der Oberaufsicht eines Konsistoriums Generalsuperintendentur- und Superintendenturbezirke, auch Inspektionen genannt.