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Die Erneuerte Kirchenordnung von 1709

Wie ihre Vorgängerinnen von 1569 und 1657 enthielt die von Herzog Anton Ulrich in Auftrag gegebene und wesentlich vom Riddagshäuser Abt und Generalsuperintendent Gottlieb Treuer ausgearbeitete Kirchenordnung theologische, agendarische und kirchenordnende Vorschriften, nicht zuletzt ein 1692 erlassenes Pietistenedikt. Sie bestätigte die geltenden lutherischen Bekenntnisschriften für das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, das Corpus Doctrinae Julium, ungeachtet der Tatsache, dass sich der Herzog selbst mit Konversionsgedanken trug und 1710 zur katholischen Konfession übertrat. Und sie schuf den Rahmen für die Gestaltung der Gottesdienste und kirchlichen Amtshandlungen in den Orten des Fürstentums.