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Im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel war bis in das frühe 20. Jahrhundert hinein die Amtsbezeichnung "Opfermann" ("oppermann", "offermann") für den Küster der Kirchengemeinde gebräuchlich. Die sein Einkommen bildende Stiftung, auch sein Wohngebäude nannte man "Opferei". Die ursprünglich für Messdiener (Messner, Sakristan) verwendete Bezeichnung wurde nach der Reformation, obwohl in der ersten evangelischen Kirchenordnung von Herzog Julius von 1569 von "Küstereyen" die Rede ist, auf den Küster, der auf dem Lande nun auch die Funktion eines Elementarlehrers für die Kinder zu übernehmen hatte, übertragen.